* Aktueller Rentenwert: 42,52 € / EP • Rentenanpassung: +4,24 % • Unabhängiges Fachportal
Zuletzt fachlich geprüft: September 2026

Riester-Rente: Förderung, Vorteile und Nachteile

Umfassende Darstellung der gesetzlichen Bestimmungen der Riester-Förderung nach § 79 ff. EStG, Berechnung des Mindesteigenbeitrags und sachliche Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen.

Differenzierung geltendes Recht vs. Reformvorschläge: Die nachfolgenden Zulagenwerte entsprechen der im EStG verankerten Rechtslage. Vorschläge für künftige Reformen (z. B. ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot) sind in der parlamentarischen Beratschlagung.

Riester-Förderung & Tarife anfordern

Partner-Vergleich
Lade Vergleichsformular...
* Werbung / Affiliate-Partnerschaft: Wenn du über dieses Vergleichs- oder Anfrageformular einen Vertrag abschließt, können wir eine Vergütung erhalten. Für dich entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

Die staatlichen Riester-Zulagen im Detail

Die staatliche Riester-Förderung beruht auf zwei Säulen: direkten staatlichen Zulagen und einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuererklärung (§ 10a EStG).

FörderkomponenteHöhe (pro Jahr)Voraussetzung & Rechtsgrundlage
Grundzulage175,00 €Zahlung von 4 % des Vorjahresbrutto (mind. 60 € Sockelbeitrag) (§ 84 EStG)
Kinderzulage (ab 2008 geb.)300,00 €Kindergeldanspruch im jeweiligen Beitragsjahr (§ 85 EStG)
Kinderzulage (vor 2008 geb.)185,00 €Kindergeldanspruch im jeweiligen Beitragsjahr (§ 85 EStG)
Berufseinsteigerbonus200,00 €Einmalig für Zulagenberechtigte unter 25 Jahren (§ 84 Abs. 2 EStG)

Sonderausgabenabzug (§ 10a EStG)

Beiträge zur Riester-Rente können bis zu einem Höchstbetrag von 2.100,00 € pro Kalenderjahr als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Offizielle Primärquellen & Gesetzesgrundlagen (Stand: September 2026)
Fachredaktion rentesicher.de

Unabhängigkeits- & Haftungshinweis: Diese Website ersetzt keine individuelle Renten-, Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Für persönliche Empfehlungen wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung, einen nach § 10 RDG zugelassenen Rentenberater oder einen Steuerberater.