* Aktueller Rentenwert: 42,52 € / EP • Rentenanpassung: +4,24 % • Unabhängiges Fachportal
Zuletzt fachlich geprüft: September 2026

Interaktive Rentenrechner: Rentenlücke, Rente & Eintritt

Kostenlose Modellrechnungen für deine persönliche Vorsorgeplanung. Springe direkt zum gewünschten Rechner:

Interaktiver Rentenlücken-Rechner 2026

Ermittle deine monatliche Vorsorgelücke und das erforderliche Gesamtsparziel.

Monatliches Auszahlungsgehalt heute
Laut offizieller DRV-Renteninformation
Richtwert: ca. 80% des heutigen Netto
Monatliche Rentenlücke
1.000/ Monat

Differenz zwischen Wunscheinkommen und gesetzlicher Rente.

Geschätzter Kapitalbedarf (25 Jahre)
300.000

Gesamtsumme der Lücken über 25 Rentenjahre.

* Hinweis zur Berechnung: Vereinfachte Modellrechnung ohne Inflation, Rendite, Steuern, künftige Rentenanpassungen und bereits vorhandenes Vorsorgevermögen.

Gesetzlicher Rentenrechner 2026

Formel nach § 64 SGB VI: Rente = EP × ZF × RW × RAF

45 EP = Standard-Eckrentner
Amtlich ab 1. Juli 2026: 42,52 € (DRV Quelle)
0,3 % Abschlag pro Monat vorzeitig
Brutto-Monatsrente
1913,40
Vor KV/PV & Steuern
Pauschale Abzüge (KV/PV ~12.4%)
- 237,26
KVdR + Pflegeversicherung
Geschätzte Rente nach KV/PV
1676,14
Vor individueller Einkommensteuer
* Hinweis zu Steuern & Abzügen: Die Auszahlung versteht sich vor individueller Einkommensteuer. Die KV/PV-Beitragssätze variieren je nach Krankenkasse und Pflege-Zusatzbeitrag.

„Wann kann ich in Rente?"-Rechner 2026

Ermittle dein gesetzliches Reguläres Eintrittsalter und Frühestmögliche Optionen.

Z. B. 1965 (Jahrgang für Regelaltersgrenze 67)
Inkl. Ausbildung, Kindererziehung & Arbeitslosigkeit
Regulärer Renteneintritt
Alter 67 (2032)

Reguläre Regelaltersgrenze. Abschlagsfrei nach gesetzlicher Vorgabe.

Frühestmöglicher Eintritt
Alter 63 (2028)

Altersrente für langjährig Versicherte mit 14,4% dauerhaftem Abschlag

Offizielle Primärquellen & Gesetzesgrundlagen (Stand: September 2026)
Fachredaktion rentesicher.de

Unabhängigkeits- & Haftungshinweis: Diese Website ersetzt keine individuelle Renten-, Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Für persönliche Empfehlungen wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung, einen nach § 10 RDG zugelassenen Rentenberater oder einen Steuerberater.