Rente mit 63: Voraussetzungen, Abschläge & Regelungen
Umfassende rechtliche Einordnung der vorgezogenen Altersrenten nach SGB VI: Unterschiede zwischen der Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre) und langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre) sowie Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen.
Was bedeutet „Rente mit 63“ heute?
Der Begriff „Rente mit 63“ ist eine populäre Bezeichnung für zwei unterschiedliche gesetzliche Rentenarten im Sozialgesetzbuch VI: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 38 SGB VI) und die Altersrente für langjährig Versicherte (§ 36 SGB VI).
1. Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre)
Wer mindestens 45 Jahre an Pflichtbeitragszeiten nachweisen kann, kann ohne finanzielle Abschläge vorzeitig in den Ruhestand treten. Das Eintrittsalter wurde jedoch für jüngere Jahrgänge angehoben:
| Geburtsjahrgang | Abschlagsfreies Eintrittsalter |
|---|---|
| Vor 1953 | Exakt 63 Jahre |
| 1953 bis 1963 | Stufenweise Anhebung um 2 Monate pro Jahrgang |
| Ab Geburtsjahrgang 1964 | Exakt 65 Jahre |
Was zählt zu den 45 Jahren Wartezeit?
- Pflichtbeiträge aus Beschäftigung und Selbstständigkeit
- Kindererziehungszeiten (bis zum 10. Lebensjahr) und Pflegezeiten
- Bezug von Krankengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld I (Ausnahme: Arbeitslosengeld I in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn)
2. Altersrente für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre mit Abschlägen)
Wer mindestens 35 Beitragsjahre aufweist, kann weiterhin ab dem 63. Lebensjahr in Rente gehen – allerdings nur mit **dauerhaften Rentenabschlägen**:
Berechnung der Abschläge (§ 77 SGB VI)
Für jeden Monat, den die Rente vor der individuellen Regelaltersgrenze (z. B. 67 Jahre) in Anspruch genommen wird, wird die Rente um 0,3 % dauerhaft gekürzt. Bei einem Renteneintritt 4 Jahre vor der Regelaltersgrenze beläuft sich der Abschlag auf 14,4 %.
3. Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen seit 2023
Seit dem 1. Januar 2023 wurden die gesetzlichen Hinzuverdienstgrenzen bei allen vorgezogenen Altersrenten aufgehoben. Frührentner können beliebig viel Arbeitslohn oder Gehalt erzielen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Häufige Fragen zur Rente mit 63 (FAQ)
Kann ich heute noch mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen?
Nein. Eine abschlagsfreie Rente mit exakt 63 Jahren galt nur für vor 1953 Geborene. Für jüngere Jahrgänge steigt das Eintrittsalter schrittweise an. Ab Geburtsjahrgang 1964 liegt das abschlagsfreie Eintrittsalter bei 45 Beitragsjahren bei exakt 65 Jahren.
Welche Abschläge fallen an, wenn ich mit 35 Beitragsjahren früher in Rente gehe?
Bei der Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre Wartezeit) beträgt der dauerhafte Abschlag 0,3 % für jeden Monat, den Sie vor Ihrer regulären Regelaltersgrenze in Rente gehen (maximal 14,4 % Abschlag).
Darf ich als Frührentner unbegrenzt hinzuverdienen?
Ja. Die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten wurden zum 1. Januar 2023 ersatzlos aufgehoben. Sie können beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Unabhängigkeits- & Haftungshinweis: Diese Website ersetzt keine individuelle Renten-, Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Für persönliche Empfehlungen wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung, einen nach § 10 RDG zugelassenen Rentenberater oder einen Steuerberater.